Yukos Claims Administration
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Häufig gestellte Fragen

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Allgemeine Informationen

1.      Hintergrund

Bestimmte ehemalige ausländische Tochtergesellschaften der Yukos Oil Company (die „Yukos-Gruppe“) haben Vermögenswerte verwertet und verschiedene Rechtsansprüche geltend gemacht, mit dem Ziel, eine Reihe von Ausschüttungen an ehemalige Aktionäre der Yukos Oil Company vorzunehmen. Während alle der verbleibenden Vermögenswerte der Yukos-Gruppe im Zeitverlauf verwertet werden, wird ein Teil der Erlöse daraus, nach Bestimmung durch die Yukos-Gruppe, in einem Fonds (der „Ausschüttungsfonds“) hinterlegt und fortlaufend an ehemalige Yukos-Aktionäre ausgeschüttet. Die Erstausschüttung erfolgt aus Mitteln der von Stichting Administratiekantoor Financial Performance Holdings kontrollierten Struktur. Die Eigentümerstellung dieser Struktur ist infolge der Einigung mit der Rosneft Oil Company nicht länger strittig

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2.      Wer hat Anspruchspakete erhalten?

Die Anspruchspakete wurden an ehemalige Yukos-Aktionäre geschickt, von denen die Yukos-Gruppe ermittelte, dass sie möglicherweise Yukos-Stammaktien oder Yukos American Depositary Receipts („ADRs“) zwischen dem 2. Juli 2003 bis einschließlich 28. November 2007 gekauft, erworben oder gehalten haben („Abwicklungszeitraum“).

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3.      Wie kann ich in Erfahrung bringen, ob ich für die Beteiligung am Ausschüttungsfonds in Betracht komme?

Sie kommen potenziell für die Gewährung einer Ausschüttung in Frage, wenn Sie während des Abwicklungszeitraums Yukos-Stammaktien oder Yukos-ADRs gekauft, erworben oder gehalten haben, ungeachtet Ihres Wohnorts oder wo diese Aktien gekauft worden sind.

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4.      Welche Arten von Wertpapieren werden berücksichtigt?

Die beiden anspruchsberechtigten Wertpapiere in dieser Verwaltung sind Yukos-Stammaktien und Yukos American Depositary Receipts („ADRs“). Die Kennnummern für diese Wertpapiere sind unten aufgelistet.

Ordinary Shares
CUSIP ISIN SEDOL
N/A RU0009054449 5110863 RU
ADRs
CUSIP ISIN SEDOL
98849W108 US98849W1080 2740713 US
98849W108 US98849W1080 B16HVF3 GB
98849W207 US98849W2070 7313819
98849W108 US98849W1080 B014828 DE

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5.      Was sind Yukos-Stammaktien?

Yukos-Stammaktien sind von Yukos ausgegebene Aktien, die vormals an den russischen und europäischen Börsen gehandelt wurden.

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6.      Was ist ein American Depositary Receipt oder ADR?

„ADR“ steht für American Depositary Receipt. Hierbei handelt es sich um ein handelsfähiges (Aktien-)Zertifikat, das von einer US-Bank ausgegeben wird, eine bestimmte Anzahl von ausländischen Aktien repräsentiert und an einer US-Börse gehandelt wird.

ADRs lauten auf US-Dollar und das zugrunde liegende Wertpapier wird von einer US-amerikanischen Finanzinstitution im Ausland gehalten.

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7.      Welche Summe umfasst der Ausschüttungsfonds?

Die Yukos-Gruppe hat Vermögenswerte verwertet und verschiedene Rechtsansprüche geltend gemacht, mit dem Ziel, eine Reihe von Ausschüttungen an ehemalige Aktionäre der Yukos Oil Company vorzunehmen. Die Nettoerlöse der Liquidation, abzüglich der Rückstellungen für Aufwendungen, werden im Ausschüttungsfonds hinterlegt. Die Erstausschüttung erfolgt fortlaufend aus Mitteln der von Stichting Administratiekantoor Financial Performance Holdings kontrollierten Struktur. Die Eigentümerstellung dieser Struktur ist infolge der Einigung mit der Rosneft Oil Company nicht länger strittig. Der Ausschüttungsfonds umfasst mindestens 337 Millionen US-Dollar.

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8.      Was benötige ich zur Beteiligung am Ausschüttungsfonds?

Der Fristablauf für die Anspruchsstellung war der 30. Mai 2016. Nach Ablauf einer Nachfrist für verspätet gestellte Ansprüche von mehr als sieben Monaten können nunmehr keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.

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9.      Werde ich darüber informiert, falls Unterlagen zu meinem Antrag fehlen?

Alle Anspruchssteller, die unvollständige Anträge (fehlende Unterlagen) eingereicht haben, wurden in einer Mitteilung über die Ergänzung von fehlenden Unterlagen entsprechend benachrichtigt. Der Fristablauf für den Eingang von Antworten auf Mitteilungen über fehlende Unterlagen war 45 Tage nach dem Datum der Mitteilung. Die Frist für Antworten auf Mitteilungen über fehlende Unterlagen ist nun abgelaufen und es werden keine weiteren Antworten mehr akzeptiert.

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10.      Was sind die „Zielländer“?

Die Zielländer sind: (a) Frankreich, (b) Deutschland, (c) die Niederlande, (d) Russland, (e) Schweden, (f) die Schweiz, (g) Großbritannien und (h) die USA.

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11.      Wie hoch ist die Zahlung an mich?

Die Mitteilung enthält einen Verteilungsplan, der die Verteilung des Ausschüttungsfonds regelt. Sie können die Mitteilung abrufen, indem Sie hier klicken.

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12.      Ich habe eine Mitteilung erhalten, dass mein Anspruch genehmigt wurde. Wie erhalte ich die Auszahlung?

Es wurden Bescheide über die Genehmigung bzw. Ablehnung der Ansprüche an alle Anspruchsteller versendet. Die Bescheide zur Anspruchsentscheidung wurden am 15. Juni 2017 per E-Mail versendet, prüfen Sie daher auch den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches. Sollten Sie keine gültige E-Mail-Adresse angegeben haben, wurde Ihnen der Bescheid zur Anspruchsentscheidung auf dem Postweg an die uns vorliegende Adresse zugesendet.

Berechtigte Anspruchsteller mit Wohnsitz in einem der Zielländer melden sich bitte mithilfe der im Bescheid zur Anspruchsentscheidung angegebenen Login-Informationen auf dem sicheren Portal für die Zahlungsabwicklung an und befolgen dort die Anweisungen zur Angabe der Zahlungsinformationen. Die Frist für die Übermittlung alle erforderlichen Daten für die Zahlungsabwicklung ist jetzt 19. Juli 2017.

Ausschüttungen an berechtigte Anspruchsteller mit Wohnsitz in Russland werden nach Angabe der vollständigen Bankverbindung durch Überweisung in Rubel vorgenommen. Berechtigte Anspruchsteller mit Wohnsitz in Russland, die keine vollständigen und richtigen Angaben zur Bankverbindung zur Verfügung stellen, erhalten keine Auszahlung.

Berechtigte Anspruchsteller mit Wohnsitz in einem der Zielländer (Russland ausgenommen) dürfen wählen, ob sie die Auszahlung per Überweisung oder per Scheck in US-Dollar erhalten möchten. Berechtigte Anspruchsteller, die eine Auszahlung per Überweisung anfordern, werden in ihrer offiziellen Landeswährung zum jeweiligen zum Zeitpunkt der Auszahlung geltenden Wechselkurs bezahlt. Berechtigte Anspruchsteller, die keine Zahlungsmethode auswählen oder falsche oder unvollständige Angaben zur Bankverbindung machen, erhalten die Auszahlung automatisch per Scheck in US-Dollar.

Ausschüttungen an berechtigte Anspruchsteller, die Ihren Wohnsitz nicht in einem der Zielländer haben, werden per Scheck in US-Dollar ausgezahlt. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in einem der Zielländer haben, müssen Sie sich nicht auf dem Portal der Webseite anmelden, um eine Auszahlung zu erhalten.

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13.      Wann erhalte ich meine Zahlung?

Die Ausschüttungsstelle schüttet die Gelder wie unten dargelegt in mehreren Tranchen aus. Die erste Ausschüttung besteht aus fortlaufenden Zahlungen an vorab berechtigte Anspruchssteller. Nachdem die Ansprüche abschließend entschieden und die Angaben zur Bankverbindung von berechtigten Anspruchsstellern eingeholt worden sind, werden Mittel an Anspruchssteller ausgeschüttet, deren Ansprüche genehmigt worden sind. Die in dieser zweiten Tranche ausgeschütteten Mittel werden in demselben Verhältnis wie die Zahlungen der ersten Tranche ausgeschüttet, um alle Anspruchssteller mit genehmigten Ansprüchen den vorab berechtigten Anspruchsstellern gleichzustellen.

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14.      Was geschieht, wenn ich keinen Anspruch geltend mache?

Wenn Sie keinen Anspruch geltend machen, sind Sie nicht zum Erhalt einer Zahlung aus dem Ausschüttungsfonds berechtigt.

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15.      Wo kann ich weitere Informationen über den Ausschüttungsfonds erhalten?

Sie können zusätzliche Informationen über die Yukos-Ausschüttung in der Mitteilung erhalten, die Sie hier abrufen können. Sie können zusätzliche Informationen anfordern, indem Sie sich an die Ausschüttungsstelle per E-Mail wenden unter info@yukosclaims.com, per Post an Yukos Claims Administration, c/o GCG, P.O. Box 9601, Dublin, OH 43017-4901, USA (per Expresspost in den Vereinigten Staaten oder per internationaler Expresspost außerhalb der Vereinigten Staaten) oder telefonisch unter einer der folgenden Nummern:

LAND GEBÜHRENFREIE NUMMERN GEBÜHRENPFLICHTIGE NUMMERN
Frankreich 33 9 70 01 90 15
Deutschland 0 8001880934 69 257367384
Niederlande 0 8000232753 20 2170207
Russland 8 800 1006372 499 5044429
Schweden 8 12410248
Schweiz 0 800802446 44 5083383
Großbritannien 0 8000966481 20 38070019
USA (888) 846-6410 (210) 529-7539


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16.      Muss ich die Ausschüttung versteuern?

Richten Sie bitte alle Steuerfragen an Ihren Steuerberater.

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